Donnerstag, 28.03.2024 10:09 Uhr

Förderung Elektroautos 2023

Verantwortlicher Autor: Teddy Meyers München, 23.01.2023, 17:28 Uhr
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E-Mobilität
E-Mobilität  Bild: Meyers

München [ENA] Um die Verbreitung von emissionsfreien Elektroautos zu fördern, gab es mit dem sogenannten Umweltbonus, bereits in 2022 von Staat und Herstellern entsprechende Subventionen. Diese sind nun auf 2023 und 2024 ausgeweitet worden, jedoch mit einigen Einschränkungen und Reduzierungen der Zuschüsse.

Bei Neufahrzeugen gilt für 2023 die folgende neue Regelung: Es wird nur noch der Erwerb (bei Kauf oder Leasing) von rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen vom Staat und den Herstellern gefördert. Plug-in-Hybride entfallen ab 2023 von der Förderung. Bei einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro sinkt die Förderung von bisher 6000 Euro auf 4500 Euro und bei einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro von bisher 5000 Euro auf nur noch 3000 Euro. Der Herstelleranteil beträgt nur noch jeweils die Hälfte, also 2250 bzw. 1500 Euro. Fahrzeuge ab einem Kaufpreis von mehr als 65.000 Euro werden auch weiterhin nicht gefördert.

Für gebrauchte Elektrofahrzeuge gilt ab 2023: Die Erstzulassung darf nicht länger als 12 Monate her sein und die maximale Laufzeit von 15.000 Kilometern darf nicht überschritten werden. Die Anzahl der Halter spielt hier nun keine Rolle mehr, die bisherige Beschränkung nur bei Anmeldung auf den Zweithalter zu fördern, entfällt. Zu Beachten ist bei gebrauchten Elektrofahrzeugen jedoch, dass das Fahrzeug bei einem Fahrzeughändler, der in seinem Namen eine Rechnung über den Kauf ausstellt, erworben sein muss. Gebrauchtwagen bis zu einem Nettolistenpreis von 65.000 Euro werden mit 3000 Euro gefördert und der Herstelleranteil liegt bei 1500 Euro.

Leasingfahrzeuge, egal ob neu oder gebraucht, werden erst ab einer Laufzeit von 12 Monaten gefördert und erhalten die volle Förderung erst ab einer Laufzeit von 24 Monaten. Bei 12 bis 23 Monaten wird die Förderung auf die Hälfte der Summe reduziert, so erhalten diese als Neufahrzeug nur eine Förderung von 2250 Euro bei einem Herstelleranteil von 1125 Euro und als Gebrauchtfahrzeug 1500 Euro bei einem Herstelleranteil von 750 Euro.

Voraussetzungen für den Antrag: Antragsteller muss Halter des Fahrzeuges sein. Der Herstelleranteil muss aus dem Kaufvertrag oder dem Leasingvertrag deutlich erkennbar sein. Der Antrag muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung auf den Antragsteller erfolgen. Ab dem 1. September 2023 sind nur noch Privatpersonen zum Antrag berechtigt. Das Fahrzeug muss nun mindestens 12 Monate auf den Antragsteller zugelassen sein, beim Leasing von 24 Monaten oder mehr, erhöht sich die Mindesthaltedauer auf 24 Monate.

Ab 1. Januar 2024 wird der Nettolistenpreis für Fahrzeuge bis zu 45.000 Euro festgelegt, alle über diesem Preis liegenden Fahrzeuge erhalten keine Förderung mehr. Bei Neufahrzeugen wird die Förderung von 4500 Euro auf 3000 Euro gesenkt und der Herstelleranteil von 2250 auf 1500 Euro. Gebrauchtfahrzeugen erhalten noch eine Förderung von 2400 Euro mit einem Herstelleranteil von 1200 Euro.

Der THG Bonus ist in 2023 ebenfalls wieder erhältlich. Dieser kann ja jedes Jahr aufs neue beantragt werden. In 2023 sinkt dieser jedoch um ca. 20% gegenüber dem Vorjahr, da der Emmissionsfaktor für die Herstellung von Strom aufgrund der angestiegenen Verwendung fossiler Brennstoffe erhöht wurde. So erhält man hier in zum Beispiel bei HUK oder ADAC nur noch 300 Euro, statt der 350 Euro die noch in 2022 ausbezahlt wurden.

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